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Schuldnerberatung kann die Rettung für Selbständige in der Krise sein

Lösungen Denken, Krise überwinden

Gewinnen Sie die Kontrolle zurück mit dem SOS-Schulden-Notfallplan

Schuldnerberatung die Rettung für Selbständige in der Krise

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Wir helfen Ihnen

Wenn Ihr Geschäft noch läuft – aber die Schulden Sie erdrücken

Sie sind selbständig. Sie haben Aufträge, Kunden oder Umsätze –aber das Konto ist gepfändet, das Finanzamt sitzt im Nacken, die Krankenkasse droht, und jede Zahlung fühlt sich falsch an. Sie wissen: Wenn Sie nichts tun, eskaliert es. Wenn Sie das Falsche tun, kann die Situation endgültig kippen.

Die meisten Selbständigen kommen zu spät – nicht aus Ignoranz, sondern aus Verantwortung.
Typische Situationen:
  • das Geschäftskonto ist gepfändet → Zahlungsverkehr blockiert

  • Rückstände beim Finanzamt oder bei der Krankenkasse

  • falsche Zahlungen aus Rechtstreue („Ich muss das Finanzamt  doch zahlen“)

  • eigne Vermögenswerte sowie Gelder von  Freunden & Familie sind eingebracht
  • Angst, durch Insolvenz alles zu verlieren

  • Unsicherheit, was noch erlaubt ist und was nicht

Das Problem ist selten mangelnder Wille. Das Problem ist fehlende Einordnung und falsches  Wissen.

Das Kernproblem: falsche Entscheidungen zur falschen Zeit

Viele Selbständige:

  • zahlen Gläubiger, die warten könnten

  • ignorieren Gläubiger, die nicht warten dürfen

  • zerstören Liquidität, um „korrekt“ zu sein

  • verlieren dadurch genau das, was sie retten wollten: ihr Geschäft

Nicht jede Forderung ist gleich dringend.
Nicht jede Zahlung ist sinnvoll.
Und Nichtstun ist fast immer die schlechteste Option.

Wann Sie nicht mehr allen entscheiden sollten

Wenn unklar ist, welche Forderungen dringend sind und welche warten können, ob Zahlungen helfen oder schaden und ob eine Insolvenz vermeidbar oder sinnvoll ist, dann ist der Punkt erreicht, an dem Einzelentscheidungen riskant werden. In dieser Phase geht es nicht um Durchhalten, sondern um eine strukturierte Weichenstellung. Frühzeitige Beratung schafft Handlungsspielraum, verspätete Reaktionen vernichten ihn.

Sicher Schuldenfrei werden

Buchen Sie Ihr Gespräch mit unserem Berater von SCHULDEN.PRO

Insolvenz nicht das Ende – oft die Lösung

Was viele nicht wissen:

  • es gibt ein Vorverfahren in dem Sie den Antrag zurücknehmen können
  • Solange keine juristische Person vorliegt, besteht keine Insolvenzantragspflicht.
  • Ihre selbständige Tätigkeiten kann vom  nach §35 InsO  freigegeben werden

  • Eine Insolvenz kann Betrieb und Existenz sichern, statt sie zu zerstören

  • Das Finanzamt ist im Verfahren oft ein “freundlicher” Gläubiger

  • Insolvenz ist kein Automatismus und oft nicht der erste sinnvolle Schritt.
  • Insolvenzen können frühzeitig durch einen Plan beendet werden

Verhandeln statt eskalieren

Eine strukturierte Verhandlung mit Gläubigern kann entweder eine Insolvenz vermeiden oder den geordneten Eintritt in das Verfahren vorbereiten. Dies hat erhebliche Vorteile:

  • Erhalt von Gestaltungsspielraum
    Im Vorfeld einer Insolvenz sind Gläubiger häufig zu erheblichen Zugeständnissen bereit.
  • Gezielte Regulierung sensibler Forderungen
    Forderungen, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst wären, können bewusst vorab ausgeglichen werden.

Bei bestimmten Forderungen sind keine Fehler erlaubt, insbesondere bei

  • Arbeitnehmeranteilen
  • bestimmten Pflichtabgaben
  • persönlich haftungsrelevanten Positione

Lösungen für Profis

Bei Schulden.PRO erhalten Sie keine theoretische Beratung, sondern konkrete Entscheidungshilfe:

  • Was muss sofort getan werden?

  • Was darf vorerst liegen bleiben?

  • Welche Zahlungen sind sinnvoll – welche schädlich?

  • Wie bleibt Ihr Geschäft handlungsfähig?

  • Ob Insolvenz notwendig ist – und wie sie vorbereitet wird, ohne Ihr Geschäftsmodell zu zerstören

Die Beratung ist vorausschauend, nicht reaktiv.

Jetzt handeln - bevor andere entscheiden

Je länger gewartet wird, desto enger wird der Handlungsspielraum. Viele Fehler lassen sich später nicht mehr korrigieren. Ein erstes Gespräch dient der klaren Einordnung Ihrer Situation – rechtlich, wirtschaftlich und mit Blick auf Ihre persönliche Haftung. 

Die Beratung erfolgt persönlich und vertraulich. Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe, vom Erstgespräch bis zur Umsetzung. Ich berate nicht nur als Jurist, sondern mit eigener unternehmerischer Erfahrung, einschließlich Scheitern und Neuanfang. Das ist entscheidend, denn Selbständige brauchen Lösungen, die funktionieren – nicht nur solche, die rechtlich korrekt sind.

Meine Werte: 
Transparenz, Ehrlichkeit und faire Preisgestaltung. 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Insolvenz
Was ist eine Regelinsolvenz?
Die Regelinsolvenz ist für selbstständige oder für solche die mal selbstständig waren und über 19 Gläubiger haben.
Wo liegt der Unterschied zur Privatinsolvenz?
Die Verfahren unterliegen dem gleichen Gesetz und führen grundsätzlich zum gleichen Ergebnis. Keines der Verfahren ist besser oder schlechter. Bei der Privatinsolvenz ist vor dem Insolvenzantrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch durchzuführen.
Was passiert mit meiner Immobilie oder meinem Vermögen?
Das kommt darauf an. Immobilien und Vermögen fallen in die Insolvenzmasse, wenn Sie eine Personengesellschaft haben. Manche Gläubiger haben jedoch Aussonderungsrechte. Bei juristischen Personen kann keine pauschale Antwort geben werden. Generell gilt: Vermögensverschiebungen und Veräußerungen kurz vor der Insolvenz sind heikel und können durch den Insolvenzverwalter angefochten werden.
Wie läuft meine Schuldenberatung ab?

Erstgespräch

Natürlich ist auch bei uns das Erstgespräch kostenlos. Für beide Seiten muss die Beratung Sinn machen. Im Erstgespräch bestimmen wir Ihren individuellen Standort und überprüfen, ob und wie wir Ihr Ziel erreichen können. Die Kosten der Beratung vereinbaren wir pauschal je nach Aufwand.

Vorbereitung

Gute Vorbereitung ist bereits der halbe weg. In dieser Phase wird die Grundlage für die erfolgreiche Schuldenbereinigung gelegt. Je nach angestrebten Ziel wird die Situation des Schuldners in das “rechte” Licht gerückt. Ferner werden Einreden und Einwendungen gegen Forderungen erhoben und der genaue Schuldenstand ermittelt.

Schuldenbereinigung

Die Standard Schuldenbereinigung erreicht man grundsätzlich durch Zahlungsvereinbarungen, Umschuldung, Schuldenschnitt, oder das Insolvenzverfahren. Eine gute Schuldnerberatung ermöglicht jedoch auch eine Vielzahl von individuellen Lösungen.

Abwicklung

Je nach Ausgang der Schuldenbereinigung ist die Abwicklung unterschiedlich. Wird eine außergerichtliche Einigung erzielt, ist die Vereinbarung zu erfüllen soweit eine Insolvenz beantragt wurde beginnt die Wohlverhaltensphase mit dem Eröffnungsbeschluss.

Was ist mit meinen Angestellten?
Im Falle einer Insolvenz können Ihre Angestellten Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, welches ihre ausstehenden Löhne für bis zu drei Monate absichert.
Wovon soll ich Leben?
Als selbständiger können Sie Leistungen vom Jobcenter – Bürgergeld beantragen. Den Antrag sollten Sie sofort stellen, da die Leistungen rückwirkend zum Zeitpunkt des Antrages gewährt werden. Haben Sie kein Einkommen aus der Selbständigkeit können Sie auch während der ausgeübten Selbständigkeit Leistungen bekommen. Das kann zur Rettung des Betriebes beitragen.
Was passiert mit meinen Steuerschulden?
Steuerschulden fallen grundsätzlich wie alle anderen Schulden in die Insolvenzmasse. Das gilt jedoch nicht, wenn in diesem Zusammenhang eine Steuerstraftat begangen wurde und es zu einer Verurteilung / Strafbefehl gekommen ist. Die Zahlung von Steuerschulden hat in der Krise KAUM Priorität.